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Datum, datümer, am datümsten: Das Datums-Quiz zum Jahresbeginn

Kennen Sie das? Jedes Mal zu Jahresbeginn der gleiche Kampf: Während Sie theoretisch wissen, dass das neue Jahr mit einer neuen Zahl daherkommt, hauen Ihre Finger weiterhin stur 2019 in die Tastatur, als hätten Sie nicht erst gerade einen Silvesterkater kuriert und deshalb den Jahreswechsel wohl oder übel zur Kenntnis genommen. Ihre Einladungen und Termine kommen daher, als seien Sie eine Ewiggestrige («Sie sind herzlich zum Workshop am Mittwoch, den 5.2.2019, eingeladen.»), und Ihre Richtigstellungen füllen die Inboxen Ihrer Kollegen, als hätten Sie insgeheim einen Mordsspass an der Sache («Korrektur: Mittwoch, den 5.2.2019 2020»).


Verzweifeln Sie nicht, Sie sind nicht alleine damit. Für diese Lästigkeit ist nämlich das sogenannte Muskelgedächtnis verantwortlich, das ansonsten eine ganz praktische Sache ist, einfach nicht in den ersten paar Tagen im Büro im neuen Jahr, wenn man Serieneinladungen verschickt.


Und ein weiterer Übelstand plagt alle, die sich mit Kalendern und Einladungen herumschlagen: Wie schreibt man Daten und deren Zugemüse eigentlich korrekt?


Schaut man nämlich etwas genauer hin, beschleicht einen der Verdacht, dass Datums-Schreibweisen in allen Formen und Farben daherkommen; niemand scheint so recht zu wissen, alle wursteln irgendwie nach Gefühl. Heisst es 5.2.2020 oder 05.02.2020? Ist «den» nicht falsch und richtig hiesse es «Mittwoch, dem 5.2.2020»? (Und überhaupt: Haben Daten nicht eher etwas mit EDV zu tun und alles andere sind Datümer?)


Wenn Sie auch zu den armen, geplagten, verunsicherten, aber nichtsdestotrotz zuständigen guten Geistern gehören, die sich ihr täglich Brot im Schweisse von Chef- und Teamagenden verdienen, dann ist dieses Quiz für Sie – testen Sie Ihr Wissen und rüsten Sie sich für die kommenden Wochen der alljährlichen Organisierwut.


Los geht’s:


1. «am», «dem» und «den»: Welche der folgenden Schreibweisen ist korrekt?


a) Der Event findet am Mittwoch, den 5. Februar 2020, statt.

b) Der Event findet am Mittwoch, dem 5. Februar 2020, statt.

c) Der Event findet Mittwoch, dem 5. Februar 2020 statt.


Korrekt sind die Varianten a) und b). Variante c) ist falsch: Wenn das «am» wegfällt, dürfen Sie «dem» nicht verwenden.


2. Und wie steht es mit den folgenden Varianten?


a) Der Workshop wird am Freitag, 13. März 2020, durchgeführt.

b) Der Workshop wird Freitag, den 13. März 2020, durchgeführt.

c) Der Workshop wird Freitag, 13. März 2020, durchgeführt.


Alle drei sind richtig. Sie können «am» schreiben oder es weglassen und dazu «den» oder auch keinen Artikel verwenden; es steht Ihnen frei.


3. Nun zum Komma: Welche der beiden Schreibweisen ist richtig?


a) Am Dienstag, den 7. April 2020, führen wir unseren Teamanlass durch.

b) Am Dienstag, den 7. April 2020 führen wir unseren Teamanlass durch.


Wieder sind beide Varianten richtig. Man kann den Wochentag und den Kalendertag als Aufzählung auffassen und dann setzt man kein Komma, weil Aufzählungen nicht durch ein Komma abgeschlossen werden. Wenn man den Kalendertag jedoch als Zusatz zum Wochentag interpretiert, dann folgt ein Komma.


Sie dürfen also wählen: «Am Dienstag, den 7. April 2020 [,] führen wir unseren Teamanlass durch.»


4. Und wenn die Uhrzeit dazukommt? Komma oder nicht?


a) Der Event findet am Mittwoch, dem 5. Februar 2020, um 9 Uhr statt.

b) Der Event findet am Mittwoch, dem 5. Februar 2020 um 9 Uhr statt.

c) Der Event findet am Mittwoch, den 5. Februar 2020 um 9 Uhr statt.

d) Der Event findet am Mittwoch, den 5. Februar 2020, um 9 Uhr statt.


Die Variante b) ist falsch. Sobald Sie die Konstruktion mit «dem» verwenden, ist das Komma nach der Datumsangabe zwingend. Bei allen anderen Konstruktionen steht es Ihnen frei, ein Komma zu setzen oder nicht.


Theoretisch können Sie sogar nach der Uhrzeit ein Komma setzen, und zwar dann, wenn Sie alle Angaben als Zusätze ansehen. Empfehlenswert ist es aber nicht – solch ein Satz liest sich so rumpelig wie ein Zug, der auf zusammengeflickten Schienen fährt: «Der Event findet am Mittwoch, den 5. Februar 2020, um 9 Uhr, statt.»


5. Was denken Sie: Dürfen Sie bei «von bis» abkürzen? Schauen Sie sich die folgenden Beispiele an – richtig oder falsch?


a) vom 03.02. bis 05.02.2020

b) von 09:00 bis 10:20 Uhr


Beide sind richtig – Sie dürfen abkürzen. Sie müssen es aber nicht; «vom 03.02.2020 bis 05.02.2020» und «von 09:00 Uhr bis 10:20 Uhr» ist natürlich auch korrekt.


Aber Achtung: Umgekehrt wäre es falsch. Das heisst, «vom 03.02.2020 bis 05.02.» und «von 9:00 Uhr bis 10:20» geht nicht.


6. Machen wir weiter mit den Abkürzungen. Welche Variante ist falsch?


a) vom 3. bis 5. Februar

b) vom 3.–5. Februar


Variante b) ist falsch. Wenn ein «vom» oder «von» steht, muss auch das «bis» ausgeschrieben werden; man darf es nicht mit einem Gedankenstrich ersetzen. Sonst hiesse es einfach nur: «3.–5. Februar».


Achtung: Vor und nach dem Gedankenstrich wird kein Leerzeichen gesetzt.


7. Was denken Sie, wann muss bei einer Datumsangabe die sogenannte führende Null gesetzt werden? Wann darf man sie weglassen? Eine der folgenden Varianten ist falsch. Welche?


a) 4.2.2020

b) Dienstag, der 4.2.2020

c) Zürich, der 4.2.2020


Variante a) ist falsch. Bei numerischen Angaben sind Tag und Monat zweistellig anzugeben: 04.02.2020. Kommen jedoch Wörter wie z. B. ein Wochentag hinzu, dann darf die führende Null weggelassen werden (muss aber nicht). Weglassen dürfen Sie die führende Null übrigens auch, wenn das Datum im Fliesstext erwähnt wird.


Wenn Sie den Monat jedoch ausschreiben, dann fällt die führende Null zwingend weg: 4. Februar 2020.


8. Und zu guter Letzt: die Uhrzeiten. Wie würden Sie die folgende Zeitangabe schreiben?


a) 09:30 Uhr

b) 9:30 Uhr

c) 9:30 h


Wenn Sie sich für c) entschieden haben: Das ist leider falsch. «h» ist nämlich die Abkürzung für «Stunde». Mit 12 h bezeichnet man also nicht den Mittag, sondern 12 Stunden.


Die führende Null ist hier übrigens nicht zwingend und wenn die Stunde alleine steht, reicht die verkürzte Schreibweise: 9 Uhr (und nicht 9:00 Uhr).



Und? Haben Sie alle Fragen richtig beantwortet? Respekt! Sie dürfen sich am Montag ein Krönchen aufsetzen, selbst wenn Sie sich beim Dreikönigskuchen nicht den Zahn am Plastikkönig ausgebissen haben.


Sollte Ihnen jedoch ein bisschen schwindlig geworden sein: Atmen Sie durch – Sie müssen nicht alle Regeln kennen. Bei mehreren Möglichkeiten wählen Sie einfach diejenige Variante aus, die Ihnen am besten gefällt, und bleiben Sie bei dieser.


Und falls Sie Hilfe brauchen: Sie finden mich hier.


Ich wünsche Ihnen einen gelungenen Start in das neue Arbeitsjahr!

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